EINSATZGEBIET, EIGNUNG: Gebrauchte Doppelbodenplatten sind dadurch charakterisiert, dass sie ursprünglich mit einem werkseitig aufgeklebten Bodenbelag versehen waren, der abgenutzt war. Textile Bodenbeläge sowie bedingt auch elastische Bodenbeläge lassen sich mit Spezialmaschinen abschälen. Dieser V...
EINSATZGEBIET, EIGNUNG: Gebrauchte Doppelbodenplatten sind dadurch charakterisiert, dass sie ursprünglich mit einem werkseitig aufgeklebten Bodenbelag versehen waren, der abgenutzt war. Textile Bodenbeläge sowie bedingt auch elastische Bodenbeläge lassen sich mit Spezialmaschinen abschälen. Dieser Vorgang hinterlässt eine leicht unebene Plattenoberfläche, die – ohne weitere aufwändige Behandlung – nur für neue Textilbeläge geeignet ist (aufgeklebt oder selbstliegend). Das Schleifen der Oberflächen von gebrauchten Doppelbodenplatten als Vorbereitung für das Aufkleben von elastischen Bodenbelägen ist in der Regel gegenüber neuen Platten nicht wirtschaftlich.
AUFGEKLEBTE TEXTILE BODENBELÄGE: Textilbeläge, die auf Doppelbodenplatten aufgeklebt werden sollen, müssen vom Hersteller für diese Nutzung freigegeben werden. Sie müssen schnittfest sein, dürfen keinen Zweitrücken haben und sollten mittel- bis hochflorig sein. Nicht geeignet ist Schlingenware («bouclé»).
VORTEILE: Vorteile bietet das werkseitige Aufkleben von Bodenbelägen auf Doppelböden insbesondere bei Belägen, die sich technisch weniger gut oder gar nicht für das nachträgliche, selbstliegende Verlegen eigenen.
ZU BEACHTEN: Besonders auf Doppelbodenplatten aus Holzwerkstoff mit starken Feuchtedehnungen sind bei trockenen Verhältnissen («Minergie») oft die Plattenfugen auch im Belag gut sichtbar. Alternativ zum Wiederaufkleben eines Textilbelags können auch geeignete Selbstliegende Textilbeläge (SL) auf die gebrauchten Doppelbodenplatten verlegt werden (siehe «Selbstliegende Bodenbeläge für Doppelböden»). Auch bei dieser Wahl kommen aber infolge der nicht perfekten Oberfläche von gebrauchten Doppelbodenplatten nur textile Beläge in Frage.